Vor der Unterschrift Klarheit schaffen
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Ob das vorgelegte Angebot für Sie sinnvoll ist, lässt sich nicht allein an der Abfindung beurteilen. Dr. iur. Christian Becker prüft Vertragsentwürfe, erläutert die Handlungsoptionen und begleitet die Verhandlung – in Mainz und Wiesbaden.
Vor einer Entscheidung sollten Sie wissen, welche Ansprüche geregelt werden, welche Punkte offenbleiben und welche Folgen die Vereinbarung auslösen kann. Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Auflösungsvertrag bedarf der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen (§ 623 BGB).
Nicht nur die Abfindung verhandeln
Eine tragfähige Vereinbarung berücksichtigt Ihre wirtschaftliche und berufliche Situation. Je nach Fall verdienen insbesondere folgende Punkte Aufmerksamkeit:
- Beendigungszeitpunkt und Abstimmung mit dem weiteren beruflichen Weg
- Abfindung, Fälligkeit und noch offene Vergütungsansprüche
- Freistellung, Urlaub und variable Vergütung
- Arbeitszeugnis, Kommunikation und Rückgabe von Arbeitsmitteln
- Ausgleichsklauseln, Wettbewerbsregelungen und mögliche Folgewirkungen
Die Prüfung soll sichtbar machen, welche Regelungen akzeptabel sind, wo Verhandlungsspielraum besteht und welche Risiken einer gesonderten Klärung bedürfen. Ein bestimmtes Verhandlungsergebnis oder eine bestimmte Abfindungshöhe lässt sich nicht garantieren.
Folgen für das Arbeitslosengeld beachten
Beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld in Betracht kommen. Ob die Voraussetzungen vorliegen oder ein wichtiger Grund entgegensteht, muss anhand des konkreten Sachverhalts beurteilt werden; maßgeblich ist insbesondere § 159 SGB III. Auch weitere sozialversicherungsrechtliche oder steuerliche Folgen können eine abgestimmte Prüfung erfordern.
Weitere Erläuterungen finden Sie im Lexikon zu Aufhebungsverträgen, zur Sperrzeit und zur Abfindung.
Prüfung und Verhandlung vorbereiten
Für die erste Besprechung sind der Vertragsentwurf, Ihr Arbeitsvertrag mit Nachträgen und die bisherige Korrespondenz hilfreich. Teilen Sie mit, ob eine Unterschriftsfrist genannt wurde und welche Ziele Sie verfolgen. Kosten, Umfang des Beratungsauftrags und eine etwaige Rechtsschutzdeckung werden vor der Beauftragung besprochen.
Bei bereits unterschriebenen Vereinbarungen ist gesondert zu prüfen, welche Handlungsmöglichkeiten noch bestehen. Nehmen Sie deshalb möglichst vor einer verbindlichen Entscheidung Kontakt auf.