Willkommen

Die Kanzlei Dr. C. Becker ist auf Fragen des Arbeitsrechts spezialisiert. Stets ist es das Ziel, den Mandanten erstklassige rechtliche Beratung und kreative Lösungen zu bieten.

Leistungen

Kündigungsschutz

Herr Dr. Becker verfügt über sehr große Erfahrung in der Vertretung von Arbeitnehmern, Führungskräften und Geschäftsführern im Rahmen von Bestandsstreitigkeiten. Dabei erstreckt sich die Beratung und Vertretung nicht nur auf die gerichtliche Vertretung, sondern beinhaltet insbesondere auch die Verhandlung mit dem Arbeitgebern im Hinblick auf den Abschluss von Aufhebungsverträgen. Dabei setzt Herr Dr. Becker sein Wissen und seine Erfahrung zielgerichtet ein, um optimale Ergebnisse, zum Beispiel im Hinblick auf mögliche Abfindungszahlungen, für seine Mandanten zu erzielen.

Aber auch, wenn eine außergerichtliche Einigung nicht in Betracht kommt, setzt Herr Dr. Becker im Rahmen von Kündigungsschutzklagen die Rechte seiner Mandanten durch. Während seiner langjährigen, spezialisierten Tätigkeit hat er bereits eine sehr große Zahl von Kündigungsschutzprozessen äußerst erfolgreich vor deutschen Arbeitsgerichten für seine Mandanten geführt.

Arbeitsrecht vom Experten

Sie profitieren davon, dass der ausgewiesene Schwerpunkt der Tätigkeit von Herrn Dr. Becker im Bereich des Arbeitsrechts liegt. Herr. Dr. Becker vertritt Sie in allen kollektiv- und individualarbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Er unterstützt Unternehmen, Führungskräfte und Arbeitnehmer bei der Begründung, Gestaltung und Abwicklung von Arbeitsverhältnissen. Er berät bei der Umsetzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ebenso wie in Bezug auf moderne Vergütungsmodelle, flexible Arbeitszeitgestaltung oder zu Einzelfragen wie z.B. der privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz.

Herr Dr. Becker unterstützt Sie außerdem bei der Gestaltung von Richtlinien und Betriebsvereinbarungen, bei der Zusammenarbeit von Unternehmensführung und Betriebsrat und berät in allen Bereichen moderner Personalführung und begleitet Restrukturierungsmaßnahmen und Betriebsübergänge.

Zur Person

Dr. iur. Christian Becker

Dr. iur. Christian Becker

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

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