Nach dem Abitur und Ableistung des Grundwehrdienstes studierte Herr Dr. Becker Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Im Jahr 2004 schloss er das Studium mit dem Ersten Staatsexamen erfolgreich ab. Sein Referendariat absolvierte er im Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz und legte im Jahr 2006 sein Zweites Staatsexamen ab. Im Rahmen eines 6-monatigen Auslandsaufenthalts während des Referendariats war Herr Dr. Becker in einer Kanzlei in Mailand tätig. Im Rahmen seiner berufsbegleitenden Dissertation befasste er sich mit Fragen des europäischen Arbeitsrechts unter besonderer Berücksichtigung der Jurisdiktionen Italiens und Deutschlands. In der Zeit von 2007 bis 2011 war Herr Dr. Becker in einer überörtlichen, auf Fragen des Wirtschaftsrecht spezialisierten, Sozietät in Frankfurt tätig und erwarb den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht. Seit 2011 ist er als selbstständiger Rechtsanwalt in Mainz tätig und berät seitdem weiterhin in Fragen des Wirtschafts-, insbesondere des Arbeitsrechts.
Arbeitssprachen von Herrn Becker sind Deutsch, Italienisch und Englisch.
Herr Becker ist Mitglied in der Vereinigung für den Gedankenaustausch zwischen deutschen und italienischen Juristen e.V. und des Deutschen Anwaltvereins (DAV), dessen Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht er ebenfalls angehört. Er ist außerdem Vorsitzender eines Prüfungsausschusses der IHK Rheinhessen für die Weiterbildung zur Personalfachkauffrau/-mann. Herr Becker ist verheiratet und Hauptmann der Reserve der Fernmeldetruppe.