Das Kündigungsschutzgesetz schützt den Arbeitnehmer vor einem willkürlichen Verlust des Arbeitsplatzes. Das bedeutet nicht, dass der Arbeitgeber nicht kündigen kann. Eine Kündigung des Arbeitsvertrages kann allerdings nur unter strengen Voraussetzungen erfolgen.
Aus welchen Gründen darf der Arbeitgeber kündigen?
Die Kündigung eines Arbeitgebers kann nur wirksam sein, wenn bestimmte Kündigungsgründe vorliegen. Diese müssen in der Person des Arbeitnehmers wurzeln (personenbedingte Kündigung) oder durch das Verhalten bedingt (verhaltensbedingte Kündigung) sein. Der Arbeitgeber kann auch betriebsbedingt kündigen (betriebsbedingte Kündigung). In jedem Fall muss dem Arbeitgeber eine soziale Rechtfertigung für die Kündigung zur Seite stehen. Die Beweislast liegt auf der Seite des Arbeitgebers. Eine reine Behauptung („Herr X kommt immer zu spät“) reicht nicht.
Wann kann ich mich als Arbeitnehmer auf das Kündigungsschutzgesetz berufen?
Den Kündigungsschutz nach dem KSchG erhalten leitende Angestellte sowie Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz länger als sechs Monate innehatten. Außerdem darf es sich bei dem Arbeitgeber nicht um einen Kleinbetrieb handeln. Als Kleinbetriebe gelten Unternehmen, die nicht mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigen. Leiharbeiter zählen häufig mit, Auszubildende nicht. Wer sich gegen eine Kündigung wenden möchte, muss spätestens drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht einreichen.
Welche Vorteile hat ein Arbeitnehmer bei Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes?
Wenn der Arbeitnehmer eine Kündigung abwehren möchte und erfolgreich eine Kündigungsschutzklage einreicht, hat das zur Folge, dass er seinen Arbeitsplatz erhalten kann. Möglich ist auch, dass eine Abfindung ausgehandelt werden kann, wenn der Arbeitgeber weiß, dass eine Klage voraussichtlich Erfolg haben wird. Auch wenn ein Arbeitnehmer beispielsweise leitender Angestellter ist, kann eine Kündigungsschutzklage Erfolg haben. Jedoch kann der Arbeitgeber in diesem Fall ohne weitere Begründung beantragen, dass das Gericht der Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung stattgibt