Kündigung
Sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber haben das Recht ihr Arbeitsverhältnis beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zu kündigen. Meine Kanzlei betreut sowohl Arbeitgeber, die eine Kündigung beabsichtigen, als auch Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten haben oder selbst kündigen möchten.
Bei der Kündigung ist zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung zu unterscheiden. Weitere Informationen zu den einzelnen Kündigungsarten finden Sie hier: