Änderungskündigung

Eine Änderungskündigung beendet ein konkretes Arbeitsverhält nis, während dem Arbeitnehmer zugleich neues Angebot zu anderen Konditionen unterbreitet wird. Im Gegensatz zu einer herkömmlichen Kündigung zielt diese Form der Kündigung zunächst einmal nicht darauf ab, sich von dem Arbeitnehmer zu trennen. Es geht vielmehr darum, die Arbeitsbedingungen anzupassen.

Unter welchen Voraussetzungen kann eine Änderungskündigung ausgesprochen werden?

Vor jeder Beendigungskündigung muss zunächst die Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung im Betrieb angedacht werden. Hier kommt die Änderungskündigung als im Verhältnis zur Beendigungskündigung milderes Mittel ins Spiel, um bestimmte Arbeitsbedingungen, wie z.B. das Entgelt, die Arbeitszeit oder den Arbeitsort zu verändern. Bis auf den eher seltenen Fall der außerordentlichen Änderungskündigung muss die Kündigungsfrist eingehalten werden. Finden auf das Arbeitsverhältnis die Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes oder Bestimmungen des besonderen Kündigungsschutzes Anwendung, sind diese Voraussetzungen ebenfalls zu berücksichtigen.

Wie kann der Arbeitnehmer reagieren?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie der Arbeitnehmer auf das Änderungsangebot reagieren kann.

1. Ablehnung des Änderungsangebots

Wenn der Arbeitnehmer das Angebot ausschlägt, ist das Arbeitsverhältnis insgesamt beendet, falls es sich um ein wirksames Änderungsangebot gehandelt hat. In dem Fall hat er die Möglichkeit – wie bei einer Beendigungskündigung – binnen drei Wochen nach Erhalt des Änderungskündigungsschreibens Kündigungsschutzklage zu erheben.

2. Annahme ohne Vorbehalt

Wenn der Arbeitnehmer das Angebot annimmt, wird das Arbeitsverhältnis im Einvernehmen geändert. Schutz nach dem Kündigungsschutzgesetz kann in diesem Fall nicht beansprucht werden. Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer zur Annahme des Angebots eine angemessene Frist setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist verfällt das Angebot und das Arbeitsverhältnis ist beendet.

3. Annahme unter Vorbehalt

Das Angebot kann vom Arbeitnehmer auch unter dem Vorbehalt angenommen werden, dass es rechtmäßig ist. Um das festzustellen, muss zunächst eine Klage nach dem Kündigungsschutzgesetz erhoben werden. Wenn das Gericht die Änderung der Arbeitsbedingungen für gerechtfertigt hält, gelten für das Arbeitsverhältnis die geänderten Bedingungen. Wichtig ist, dass dem Arbeitgeber die Annahme unter Vorbehalt innerhalb der Kündigungsfrist, mindestens aber innerhalb von drei Wochen nach dem Erhalt des Änderungsvorschlages erklärt wird. Das kann entweder mündlich oder auch schriftlich geschehen und ist an keine bestimmte Form gebunden. Aus Beweisgründen empfiehlt sich jedoch stets die Schriftform. Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer zur Annahme des Angebots eine angemessene Frist setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist verfällt das Angebot und das Arbeitsverhältnis ist beendet.