Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. iur. Christian Becker - Ihr Spezialist für alle Fragen des Arbeitsrechts
Handels- und Gesellschaftsrecht
Wir beraten unsere Mandanten beispielsweise bei der Wahl einer geeigneten Rechtsform, der Gestaltung von Gesellschafts- und Geschäftsführerverträgen, der Anpassung der Struktur der Gesellschaft an sich verändernde Umstände und unterstützen Gesellschaft und Gesellschafter im täglichen Umgang miteinander. Darüber hinaus sind wir kompetente Ansprechpartner in allen handelsrechtlichen Fragen und vertreten unsere Mandanten bei Streitigkeiten sowohl außergerichtlich als auch gericht-lich. Wir beraten zu Geschäften unter Kaufleuten ebenso wie zu der Begründung und Auflösung von Handelsvertreterverträgen.
Vertragsrecht und allgemeines Zivilrecht
Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Gestaltung und Prüfung von Verträgen und Vertragsbedingungen. Daneben unterstützen und vertreten wir unsere Mandanten bei der Geltendmachung eigener Ansprüche und der Abwehr unberechtigter Forderungen Dritter.
Wettbewerbsrecht und Geistiges Eigentum
Wir beraten unsere Mandanten bei der Gestaltung des Außenauftritts ihres Unternehmens, vertreten sie bei Auseinandersetzungen mit Wettbewerbern und helfen ihnen etwa dabei, Schutzrechte zu erlangen und durchzusetzen, um Produkte und Unternehmenswerte zu schützen.
Arbeitsrecht
Wir sind am Arbeitsrecht sehr interessiert.
Herr Dr. Becker verfügt über sehr große Erfahrung in der Vertretung von Arbeitnehmern, Führungskräften und Geschäftsführern im Rahmen von Bestandsstreitigkeiten. Dabei erstreckt sich die Beratung und Vertretung nicht nur auf die gerichtliche Vertretung, sondern beinhaltet insbesondere auch die Verhandlung mit dem Arbeitgebern im Hinblick auf den Abschluss von Aufhebungsverträgen. Dabei setzt Herr Dr. Becker sein Wissen und seine Erfahrung zielgerichtet ein, um optimale Ergebnisse, zum Beispiel im Hinblick auf mögliche Abfindungszahlungen, für seine Mandanten zu erzielen.
Sie profitieren davon, dass der ausgewiesene Schwerpunkt der Tätigkeit von Herrn Dr. Becker im Bereich des Arbeitsrechts liegt. Herr. Dr. Becker vertritt Sie in allen kollektiv- und individualarbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Er unterstützt Unternehmen, Führungskräfte und Arbeitnehmer bei der Begründung, Gestaltung und Abwicklung von Arbeitsverhältnissen. Er berät bei der Umsetzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ebenso wie in Bezug auf moderne Vergütungsmodelle, flexible Arbeitszeitgestaltung oder zu Einzelfragen wie z.B. der privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz.
Herr Dr. Becker unterstützt Sie außerdem bei der Gestaltung von Richtlinien und Betriebsvereinbarungen, bei der Zusammenarbeit von Unternehmensführung und Betriebsrat und berät in allen Bereichen moderner Personalführung und begleitet Restrukturierungsmaßnahmen und Betriebsübergänge.
Herr Rechtsanwalt Dr. Becker berät und vertritt Unternehmen, Führungskräfte und Arbeitnehmer in allen kollektiv- und individualarbeitsrechtlichen Angelegenheiten, darunter fallen insbesondere Fragen der Arbeitsvertragsgestaltung, der Begleitung und Beratung im Rahmen von Betriebsübergänge sowie der Inanspruchnahme von Teilzeit oder Elternzeit. Selbstredend berät und unterstützt Herr Dr. Becker auch vor oder nach erfolgtem Ausspruch einer Kündigung und vertritt Sie vor Gericht.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
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