Eine Abmahnung spricht meistens der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer wegen eines Fehlverhaltens aus. Sie ist in vielen Fällen Voraussetzung für eine spätere verhaltensbedingte Kündigung, die dann unter Umständen sogar außerordentlich ausgesprochen werden kann. Der umgekehrte Fall des Abmahnens eines Arbeitgebers durch einen Arbeitnehmer ist auch möglich, kommt allerdings eher selten vor.
Wann ist eine Abmahnung wirksam?
Der Arbeitgeber muss das abgemahnte Verhalten exakt beschreiben und in jedem Fall das Datum und die Uhrzeit des abgemahnten Verhaltens benennen. Zweitens muss er das abgemahnte Verhalten als Vertragsverstoß rügen und drittens den Arbeitnehmer darauf hinweisen, dass er ihm im Wiederholungsfall den Arbeitsvertrag kündigen wird. Ohne diese Voraussetzungen wäre die Rüge durch den Arbeitgeber nur eine Ermahnung. Übrigens können Arbeitnehmer umgekehrt auch ihren Arbeitgeber abmahnen. Der Hintergrund ist immer ein Verstoß gegen den Arbeitsvertrag oder gesetzliche Bestimmungen, aus denen sich Pflichten der jeweiligen Vertragspartei ergeben.
Warum mahnen Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer ab?
Wenn eine Kündigung verhaltensbedingt ausgesprochen werden soll, was auch fristlos erfolgen kann, muss vorher abgemahnt werden. Auch außerordentliche Kündigungen sind nach häufig nur möglich, wenn der Arbeitgeber durch ein vorheriges Abmahnen klargestellt hat, welches Verhalten er nicht duldet. Das betrifft unter Umständen sogar Extremfälle wie ein kriminelles Verhalten des Arbeitnehmers. Selbst ist es denkbar, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zunächst abmahnen muss, bevor er ihm fristlos den Vertrag kündigt, jedenfalls dann, wenn es sich um ein zunächst einmaliges Bagatelldelikt handelt und das Arbeitsverhältnis schon lange Zeit besteht, ohne dass es bisher Beanstandungen bezüglich des Verhaltens des Arbeitnehmers gegeben hätte.
Muss die Abmahnung schriftlich erfolgen?
Nein, sie ist auch mündlich ausgesprochen wirksam. Hierfür sind allerdings verlässliche Zeugen nötig, daher wird die mündliche Form niemandem empfohlen. Zudem ist bei einer Kündigungsschutzklage der Inhalt des Abmahnvorganges sehr entscheidend. Gerade dieser Inhalt kann Monate später nur selten genau und glaubwürdig vor Gericht wiedergegeben werden. Doch Arbeitnehmer müssen wissen, dass sie auch mündlich abgemahnt werden können, sie dürfen so einen Vorgang nicht auf die leichte Schulter nehmen.
Kann sich ein Arbeitnehmer gegen die Abmahnung wehren?
Damit nicht in Zukunft eine verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen werden kann, empfiehlt es sich als Arbeitnehmer, Beweise zu sichern, wenn das Vorgehen des Arbeitgebers überzogen erscheint. Auch eine schriftliche Gegendarstellung oder eine Klage auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte ist möglich.