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Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. iur. Christian Becker - Ihr Spezialist für alle Fragen des Arbeitsrechts

Kündigungsschutz

Kündigungsschutz

Herr Dr. Becker verfügt über sehr große Erfahrung in der Vertretung von Arbeitnehmern, Führungskräften und Geschäftsführern im Rahmen von Bestandsstreitigkeiten. Dabei erstreckt sich die Beratung und Vertretung nicht nur auf die gerichtliche Vertretung, sondern beinhaltet insbesondere auch die Verhandlung mit dem Arbeitgebern im Hinblick auf den Abschluss von Aufhebungsverträgen. Dabei setzt Herr Dr. Becker sein Wissen und seine Erfahrung zielgerichtet ein, um optimale Ergebnisse, zum Beispiel im Hinblick auf mögliche Abfindungszahlungen, für seine Mandanten zu erzielen.

Arbeitsrecht vom Experten

Arbeitsrecht vom Experten

Sie profitieren davon, dass der ausgewiesene Schwerpunkt der Tätigkeit von Herrn Dr. Becker im Bereich des Arbeitsrechts liegt. Herr. Dr. Becker vertritt Sie in allen kollektiv- und individualarbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Er unterstützt Unternehmen, Führungskräfte und Arbeitnehmer bei der Begründung, Gestaltung und Abwicklung von Arbeitsverhältnissen. Er berät bei der Umsetzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ebenso wie in Bezug auf moderne Vergütungsmodelle, flexible Arbeitszeitgestaltung oder zu Einzelfragen wie z.B. der privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz.

Herr Dr. Becker unterstützt Sie außerdem bei der Gestaltung von Richtlinien und Betriebsvereinbarungen, bei der Zusammenarbeit von Unternehmensführung und Betriebsrat und berät in allen Bereichen moderner Personalführung und begleitet Restrukturierungsmaßnahmen und Betriebsübergänge.

Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Herr Rechtsanwalt Dr. Becker berät und vertritt Unternehmen, Führungskräfte und Arbeitnehmer in allen kollektiv- und individualarbeitsrechtlichen Angelegenheiten, darunter fallen insbesondere Fragen der Arbeitsvertragsgestaltung, der Begleitung und Beratung im Rahmen von Betriebsübergänge sowie der Inanspruchnahme von Teilzeit oder Elternzeit. Selbstredend berät und unterstützt Herr Dr. Becker auch vor oder nach erfolgtem Ausspruch einer Kündigung und vertritt Sie vor Gericht.

Zur Person

Dr. iur. Christian Becker

Dr. iur. Christian Becker

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

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